Informationen für Angehörige der Gemeindefeuerwehren
Versicherungsschutz der Feuerwehrangehörigen
Die Angehörigen der Feuerwehren der Gemeinde genießen – im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Feuerwehrtätigkeit – umfassenden Versicherungsschutz aus mindestens drei, ggfs. vier Versicherungen (siehe Darstellung unten). Es folgt keine Verrechnung unter den oben genannten drei (ggfs. vier) Absicherungen. Das heißt der Feuerwehrmann (-frau) hat Anspruch aus allen Verträgen und zwar in der dort jeweils vereinbarten Höhe bzw. Umfang.
1.
Privatrechtliche Unfallversicherung
Vertragsgrundlage sind die aktuellen, vom Landesfeuerwehrverband empfohlenen Versicherungsbedingungen und auch die derzeit aktuellen Versicherungssummen.
Versicherungsschutz besteht aktuell für die Mitglieder der Feuerwehr einschließlich der Altersabteilung sowie für die Angehörigen der Jugendabteilung.
2.
Unfallversicherung speziell für Selbständige und Landwirte (bestehend seit 2006):
Es handelt sich hier um eine Tagegeldversicherung, die ab dem ersten Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit greift.
Versicherungsschutz besteht in Höhe eines Tagegeldanspruchs von 150 Euro pro Tag für Selbständige und Vollerwerbslandwirte. Seit 2015 werden auch Nebenerwerbslandwirte (mit 150 Euro pro Tag) und Schüler und Studenten (mit 50 Euro pro Tag) abgesichert.
3.
Darüber hinaus genießen die Feuerwehrleute über eine vom Kreisfeuerlöschverband abgeschlossene Unfallversicherung zusätzlichen Unfallversicherungsschutz.
4.
Ferner genießen die Feuerwehrmänner Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (UKBW).
Bei Statusänderung oder Neueintritt in die Feuerwehr hat der Kamerad folgendes Formular auszufüllen und bei der Gemeindeverwaltung abzugeben:
Vordruck "Meldung einer Statusänderung für Angehörige der Feuerwehren der Gemeinde Gutenzell-Hürbel" (23,5 KiB)